Wir suchen schon wieder eine Pastorin/einen Pastor! (Stellenausschreibung)
Die Evangelisch-reformierte Gemeinde Osnabrück sucht eine Pastorin/einen Pastor (100 %) für ihre ab dem 1. September 2018 neu zu besetzende Pfarrstelle.
Wir sind eine Gemeinde, …
- deren ca. 5 500 Gemeindeglieder verstreut in Stadt und Landkreis Osnabrück wohnen,
- die im Kontext und Horizont großer ökumenischer Offenheit lebt,
- bei der der Gottesdienst im Zentrum des Gemeindelebens steht (inhaltlich und von der verstreuten Lage her bedingt),
- in der verschiedene Frömmigkeitsstile und Glaubenswege gelebt werden,
- in der es ein Team von elf haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitenden gibt, davon je drei Pfarrstellen sowie je zwei Jugendreferenten- und Diakonie-Stellen
- deren pastorales Team sich viele Dienste funktional sowie nach Dienstwochensystem aufteilt (Teampfarramt),
- die auf der Suche nach einer Kirche der Zukunft unterwegs ist, experimentierfreudig und neugierig,
- die sich auf den Weg gemacht hat, „Offene Kirche“ zu sein – offen für unsere Stadt und die vielen kirchlich Distanzierten (sog. „Volkskirche“),
- die seit zehn Jahren eine eigene Jugendkirche betreibt
- und die die Familien, Kinder und jungen Erwachsenen verstärkt in den Blick nehmen möchte.
Sie …
- fühlen sich durch unsere Selbstvorstellung angesprochen und positiv herausgefordert,
- würden gern Ihre besonderen Gaben und Charismen in unsere Gemeinde einbringen,
- haben Lust auf Teamarbeit – auch im pastoralen Team,
- sind offen für eine vielfältige Gemeinde und Stadt,
- haben ein ökumenisch weites Herz,
- mögen gern mit uns zusammen die Zukunft der Kirche (und Kirche der Zukunft) entdecken und entwickeln.
Dann freuen wir uns auf Ihre Bewerbung!
Bitte nehmen Sie auch die Ausschreibung laut Gesetz- und Verordnungsblatt der Ev.-ref. Kirche vom 15. Juni 2018 zur Kenntnis:
Die vakant werdende 3. Pfarrstelle der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Osnabrück wird mit einem Stellenumfang von 100 % zur Wiederbesetzung freigegeben.
Die Freigabe erfolgt mit der Maßgabe, dass zusätzliche Dienste im Synodalverband übernommen werden. Auf § 3 Absatz 3 Pfarrwahlgesetz wird hingewiesen.
Im Falle einer veränderten parochialen Zuordnung hat der Stelleninhaber oder die Stelleninhaberin andere, gegebenenfalls auch zusätzliche Aufgaben zu übernehmen.
Bewerber und Bewerberinnen können ihre Gesuche innerhalb von 14 Tagen vom Erscheinen dieses Blattes ab beim Kirchenpräsidenten einreichen, sofern sie nicht unmittelbar mit dem Kirchenrat der Evangelisch-reformierten Kirchengemeinde Osnabrück in Verbindung treten wollen.
Auf folgenden Wegen können Sie Ihre Bewerbungsunterlagen an uns richten:
- per E-Mail an bewerbung@reformiert-osnabrueck.de
(bitte die Unterlagen möglichst in einer PDF-Datei zusammenfassen) - per Post an die Evangelisch-reformierte Gemeinde Osnabrück, Pfarrwahlausschuss, Bergstraße 16, 49076 Osnabrück
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